Gemäß § 4 Nr. 14a UStG sind Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, wenn sie von einem Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten durchgeführt werden.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten leider nicht, daher nur für Selbstzahler.